Beleuchteter Bilderrahmen mit Wunschtext - Geschenkidee zum Geburtstag & anderen Anlässen
Personalisierter Bilderrahmen mit Spruch - Einzigartiges Geschenk für Freunde & Familie
€ 29,50 *
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Verfügbarkeit: Noch 1 verfügbar
Artikelnummer: P357229
Zustand: Neu
Einzigartige Momente schenken - mit personalisierten, beleuchteten Bilderrahmen!
Du suchst nach einem originellen und persönlichen Geschenk für deine Liebsten? Dann ist unser beleuchteter Bilderrahmen mit Spruch genau das Richtige! Mit einem individuellen Text und einem liebevoll gestalteten Motiv zauberst du ein Lächeln auf das Gesicht des Beschenkten.
Verschenke Erinnerungen, die bleiben:
Ein personalisierter Bilderrahmen ist immer eine gute Wahl. Der Rahmen sorgt nicht nur für strahlende Augen, sondern auch für lange Freude an dem Geschenk.
Ideal für jeden Anlass:
- Geburtstag: Verschenke ein Foto vom letzten gemeinsamen Erlebnis mit einem passenden Spruch zum Geburtstag.
- Weihnachten: Gestalte einen weihnachtlichen Bilderrahmen mit den Namen der Familie und einem persönlichen Weihnachtsgruß.
- Ostern: Überrasche deine Liebsten mit einem österlichen Bilderrahmen und einem individuellen Ostergruß.
- Hochzeit: Schenke dem Brautpaar ein personalisiertes Bild zur Erinnerung an den schönsten Tag im Leben.
- Einfach so: Zeige deinen Freunden und deiner Familie, wie wichtig sie dir sind, mit einem kleinen Geschenk von Herzen.
Bestelle jetzt deinen personalisierten Bilderrahmen und verschenke einzigartige Momente!
Die Maße des Bilderrahmen sind H/B/T 27cm/27cm/6cm.
Der Bilderrahmen wird mit 2 AA Batterien betrieben (die Batterien sind im Lieferumfang nicht enthalten).
Das Batteriefach ist nicht am Bilderrahmen befestigt ( siehe Foto).
Möchtest du einen anderen Spruch, oder ein anderes Motiv? Kein Problem, schreib mich einfach an.
ACHTUNG:
Kleine Farbabweichungen können möglich sein.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
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3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
*Inkl. ges. MwSt. und keine Versandkosten.